Kfz-Haftpflicht Steuerlich Absetzbar
Können Sie die Beiträge für die Kfz-Versicherung als Sonderausgaben von der Steuer absetzen? Abzug als "sonstige Vorsorgeaufwendungen" Als Halter eines Kfz kommen häufig hohe Kosten auf Sie zu. Neben Kosten für Sprit und Kfz-Steuer können die Ausgaben für die Autoversicherung so richtig ins Geld gehen. Da gibt es für Sie als normaler Arbeitnehmer mit privat genutztem Auto nur einen kleinen Trost. Sie können die Beiträge für Ihre abgeschlossenen Versicherungen unter Umständen als Sonderausgaben absetzen. In Frage kommt hier der Abzug als Vorsorgeaufwendungen in Form der "sonstigen Vorsorgeaufwendungen". Abzugsfähige Versicherungsbeiträge Das Finanzamt erkennt jedoch nicht alle Versicherungsbeiträge eines Autobesitzers als sonstige Vorsorgeaufwendungen an. Voraussetzung ist vielmehr, dass das Finanzamt von der Absicherung von persönlichen Lebensrisiken ausgeht. Aufwendungen für Sachversicherungen erkennt der Fiskus hingegen nicht als Vorsorgeaufwendungen an. Das Finanzamt erkennt aus diesem Grunde lediglich Aufwendungen eines Kfz-Halters für eine: Kfz-Haftpflichtversicherung, Insassen-Unfallversicherung, Reiseunfallversicherung oder seine eigene Unfallversicherung als Vorsorgeaufwendungen an.
Wie kann ich die Beiträge für meine Kfz-Versicherung absetzen?
Höchstbetrag 1. 900 Euro Zu beachten ist allerdings, dass bei Arbeitnehmern gewöhnlich der Abzug von sonstigen Vorsorgeaufwendungen auf einen Höchstbetrag von 1. 900 Euro begrenzt ist. Dies sollte Sie aber nicht daran hindern, die Beiträge für Ihre Kfz-Haftpflicht und die Unfallversicherung in Ihre Steuererklärung einzutragen.
900 Euro in ihrer Einkommensteuererklärung absetzbar. Selbstständigen steht ein Höchstbetrag von 2. 800 Euro pro Steuerjahr in ihrer Einkommensteuererklärung zur Verfügung. Für Ehepaare, die gemeinsam zur Einkommensteuer verlagt werden, d. h. die gemeinsam eine Steuererklärung abgeben, steht der gemeinsame Höchstbetrag, der sich aus der Summe der zustehenden Höchstbeträge jedes Ehegatten ergibt, in ihrer Einkommensteuererklärung zur Verfügung. Besonderheiten der Kfz-Haftpflichtversicherung Ein Teil der Kosten der Autoversicherung sind ebenfalls über die Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen absetzbar und wirken damit steuermindernd. Hier ist zu beachten, dass nur die Kfz-Haftpflicht steuerlich absetzbar ist. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann als sonstige Vorsorgeaufwendung in der Steuererklärung angegeben werden. Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. OK Weitere Infos
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