Darf Facebook Meinen Ausweis Verlangen &Middot; Wer Darf Personalausweis Verlangen? Generelle Themen Forum 123Recht.De
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Die gemeinsamen Datenschutzregeln in Europa sind veraltet, daher gelten in jedem Land unterschiedliche Bedingungen. Caspar ist jedoch der Meinung, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seiner Rechtsprechung zu Google geklärt habe, dass US-Internetkonzerne sich an nationales Recht halten müssten. Sie könnten sich nicht auf den Standpunkt zurückziehen, dass für sie nur das irische Datenschutzgesetz maßgeblich sei. "Facebook ist mit seiner Niederlassung in Hamburg wirtschaftlich in Deutschland tätig. Danach gilt: Wer auf unserem Spielfeld steht, muss sich auch an unsere Regeln halten". erklärte Caspar. Facebook hat auch in seinem Heimatland USA Ärger wegen der Klarnamen-Pflicht. Daher änderte das Netzwerk sein Vorgehen Ende vergangenen Jahres. Statt des Namens wie im Ausweis werden jetzt die "authentischen Namen" der Nutzer gefordert. Wer also im Alltag unter einem Spitznamen oder einem abgekürzten Namen bekannt ist, darf auch auf seinem Facebook-Profil so heißen. Allerdings müssen Nutzer Belege dafür vorlegen, wenn ihr Profil gesperrt wird.
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Die Person müsste also zunächst mal sich selber ausweisen, um ihre Berechtigung zu einer solchen Überprüfung nachzuweisen. Es verbleibt die berechtigte Frage, ob eine Ausweiskontrolle auch ohne konkreten(! ) Anlass gestattet ist, also zum Beispiel im Zuge einer ''allgemeinen Personenkontrolle'' und, falls ja, welcher Personenkreis zu einer solchen Kontrolle berechtigt wäre. #4 Im Prinzip kriege nur Polizei und Kassierer (EC Karte) meinen Perso. Alle anderen müssen mir erstmal ne gute Geschichte auftischen, damit die den zu sehen bekommen. BTW: Musste aber auch in den letzten Monaten merken das man mit einen abgelaufenen Perso auch weit kommt.... Es hat keins der 5 Geschäfte gemerkt das er abgelaufen war.... Und das obwohl ich mir sogar zwei Mal davon ein LKW geliehen habe #5 Naja, ablaufen tut der nur wegen dem Photo. Daher nicht so wild. Soweit ich weiß darf nur die Polizei und das Ordnungsamt den Ausweis verlangen. Alle anderen dürfen fragen, aber dann ist man nicht verpflichtet dazu.
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#1 Hallo, ich möchte gerne wissen, wer alles dazu berechtigt ist meinen Ausweis zu sehen, und auch dazu ihn in die Hand zu nehmen, um ihn weiter anzuschauen. Also ich nehme mal an die Polizei darf das, dürfen das dann auch Ordnungshüter, Busfahrer oder Verkäufer? Wäre super, wenn da mal jemand Licht ins dunkel bringen könnte! MFG Albatroner #2 bei allen sachen wo dein alter/deine HErkunft/deine Idendität eine Rolle spielt/gewusst werden muss darf dein Ausweis verlangt werden #3 Sofern das Vorzeigen des Ausweises lediglich der Überprüfung von Angaben gilt, um bestimmte Orte betreten, bzw. Dinge erwerben oder benutzen zu dürfen, steht es immer noch Jedem frei, das Vorzeigen zu verweigern, womit er dann allerdings auch auf den gewünschten Zugang bzw. Erwerb wird verzichten müssen. Die eigentliche Frage aber ist wohl, ob man gegenüber bestimmten Personen grundsätzlich verpflichtet ist, sich auszuweisen, selbst wenn man selber gar nichts davon hat!? Hier gehe ich allerdings davon aus, dass diese Personen grundsätzlich ihr Verlangen zunächst mal begründen müssen und dass sowohl diese Begründung als auch die Person selber amtlichen Charakter haben müssen.
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Veröffentlicht am 28. 07. 2015 | Lesedauer: 3 Minuten Facebook bekommt Ärger mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten. Das Online-Netzwerk soll zulassen, dass sich Menschen mit falschem Namen anmelden. Auch eine weitere gängige Praxis wird untersagt. D er Hamburgische Datenschutzbeauftragte geht wegen der Klarnamen-Pflicht formell gegen das Online-Netzwerk Facebook vor. Facebook müsse zulassen, dass Menschen den Dienst auch mit einem Pseudonym nutzen, erklärte der Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar. Das Netzwerk dürfe pseudonyme Profile nicht sperren und auch keine Kopie des Personalausweises als Beleg für die Namen der Nutzer fordern. Konkret geht es um eine Nutzerin, die unter Pseudonym bei Facebook angemeldet war. Die Frau habe keine beruflichen Nachrichten auf Facebook bekommen wollen, so der Datenschützer. Laut dem deutschen Telemediengesetz muss es möglich sein, Dienste auch anonym oder unter Pseudonym zu benutzen. Facebook hatte Ausweis angefordert Doch ihr Konto wurde gesperrt.
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